Der Corneliusfriedhof liegt am Bögelskappen an der Corneliusstraße und hat zwei Eingänge. Er ist ein kleiner, aber inzwischen wieder wunderschöner Friedhof, der in der Nähe von St. Peter liegt. Seinen Namen trägt er durch den Straßennamen. Er liegt an einer Wohnbebauung und einem nahe gelegenen Waldgebiet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Bestattung durchzuführen. Wer die Stadtnähe und den Friedhof mag, wird ihn schnell lieben. Aufgrund gewonnener Struktur werden wir auch weiter in diesen Friedhof investieren, um ihm ein unverwechselbares Aussehen zu geben. Inzwischen gibt es auch wieder Ruheplätze, an denen man Trauerbewältigung gut vollziehen kann.
Träger: Kirche -> Kath. Kirche St. Peter und Laurentius
Besucheranschrift:
Bögelsknappen/Corneliusstr.
45219 Essen-Kettwig
Kontakt:
Friedhofsverwaltung
Frau Mundt
Münzenberplatz 2
45219 Essen
Tel.: 02054/9395952
Fax: 02054/9395959
Telefonisch sind wir von 08.00h.-17.00 h erreichbar
Besuchszeiten nach Vereinbarungen
E-Mail: friedhof@st-peter-und-laurentius.de
Pfarrbüro
Münzenberplatz 8
45219 Essen
TEL. 02054/ 4418
Friedhofsgärtnerei
Blumenhaus Buhle
Sunderweg 7
45472 Mülheim a.d. Ruhr
Tel: 0208/492642
E-Mail: info@blumen-buhle.de
Friedhofausschuss:
Dr. Dahm; Dr.Zentgraf; Michael Scheiermannn-Sprecher
Tel:02054/12558-21
scheiermann@st-peter-und-laurentius.de
Einrichtungen:
• Kapelle
• Zugang und Wege auf dem Friedhof: barrierefrei
• Zugang zur Kapelle/ Abschiedsräume: barrierefrei
Grabformen
• Kinderreihengräber: ja
• Wahlgrabstätten:
• Erdwahlgrab: ja
• Urnenwahlgräber ja
• Wiesenreihengrab: ja
• Anonymes Erdgrab: nein
• Urnenwahlgrab: ja
• Urnenreihengrab: ja
• Anonymes Urnengrab: nein
• Urnengemeinschaftsfeld: ja
• Urnenstele: ja
•Kolumbarium: nein
Friedhofsordnung
Hier ist unsere neue Friedhofsordnung: Friedhofsordnung gültig ab den 01.07 2020
Hier die Dazugehörige Gebührenordnung gültig ab den 01.07 2020
Die Orginale sind im Friedhofsverwaltung einzusehen!
Wir weisen darauf hin das der Nutzungsberechtigte für die Einfassung der Grabstelle verantwortlich ist!
Ebbenso ist eine Gruft /Grab ohne Stein oder Kreuz nicht gestattet.
Wir verweisen weiterhin auf den § 34 der Friedhofsordnung hin, der geändert worden ist.
Da diese Dateien elektronisch erstellt wurden sind Sie ohne Unterschrift gültig.